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Informationen zu den allgemeine Änderungen im Arbeitnehmer­überlassungsgesetz (AÜG)

Seit dem 01. April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Darin wurden vor allem die Höchstüberlassungsdauer und das Equal Pay genauer definiert. Da wir als Personaldienstleister genauso wie Sie von diesen Umgestaltungen betroffen sind und wissen, wie unübersichtlich Gesetzesänderungen oftmals erscheinen können, möchten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte zu den obengenannten Aspekten zusammenfassen.
Sie finden daher folgend sowohl einen kurzen Überblick über die zentralen Neuheiten für die Arbeitnehmerüberlassung im Allgemeinen, als auch eine spezifische Auflistung der relevanten Änderungen und Extraregelungen in Ihrer Branche.

Höchstüberlassungsdauer

Equal Pay

Drehtürklausel

Die Drehtürklausel ist eine gesetzliche Regelung, die ausschließen soll, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern entlassen und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitnehmer zu verschlechterten Konditionen über einen Personaldienstleister wieder eingestellt werden.
Die Drehtürklausel verhindert demnach eine Abweichung vom Equal-Pay-Prinzip durch einen Tarifvertrag. Wenn also ein Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor einer Arbeitnehmerüberlassung beim Entleiher entlassen wurde, ist eine Überlassung nur noch auf Basis des Equal-Pay-Prinzips möglich.

Branchentarifverträge

Im Rahmen der Tarifangleichung für Zeitarbeitnehmer sind für diverse Unternehmen Branchenzuschläge in Kraft getreten.

Für wen gelten die Branchenzuschläge?
Sie gelten für alle Unternehmen bzw. Zeitarbeitnehmer in Deutschland, die der jeweiligen Branche oder dem jeweiligen Industriezweig angehören bzw. dort tätig sind. Wichtig zu wissen: Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder Tarifgebundenheit seitens der Unternehmen ist nicht notwendig.

Ob Ihr Unternehmen oder Sie als Zeitarbeitnehmer von diesen Branchenzuschlägen betroffen sind, sowie die Bedingungen und Zuschlagsregelungen, können Sie folgendem Überblick aller betroffenen Branchen entnehmen. Die konkrete Staffelung der Branchenzuschläge pro Industriezweig finden Sie hier: